Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.1985 - 15 U 119/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6242
OLG Karlsruhe, 01.02.1985 - 15 U 119/84 (https://dejure.org/1985,6242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.1985 - 15 U 119/84 (https://dejure.org/1985,6242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 1985 - 15 U 119/84 (https://dejure.org/1985,6242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2722 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    An dieser Rechtsprechung, der die Instanzgerichte gefolgt sind (z. B. OLG Düsseldorf WM 1984, 1220; OLG Koblenz WM 1984, 1238; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; kritisch dagegen Reinel BB 1982, 956) und auf die sich die Vertragspraxis, wie dem Senat aus einer Reihe anderer Fälle bekannt ist, eingestellt hat, wird festgehalten.

    Der bloße Zeitablauf genügt nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG ist, für die der Verkäufer verantwortlich ist (BGH Beschluß vom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 = WM 1983, 317; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; a.A. zu Unrecht OLG Frankfurt WM 1984, 1009).

  • LG Saarbrücken, 28.08.2015 - 1 O 220/14
    Der bloße Zeitablauf genügt nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG ist, für die der Verkäufer verantwortlich ist (BGH Beschluss vom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 = WM 1983, 317; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; and. Ans. zu Unrecht OLG Frankfurt WM 1984, 1009).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2016 - 1 O 88/15
    Der bloße Zeitablauf genügt nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG ist, für die der Verkäufer verantwortlich ist (BGH Beschluss vom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 = WM 1983, 317; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; and. Ans. zu Unrecht OLG Frankfurt WM 1984, 1009).
  • OLG Koblenz, 05.06.1997 - 5 U 7/97

    Bestimmung der Anforderungen an eine Belehrung nach dem Verbraucherkreditgesetz

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht