Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.02.1985 - 15 U 119/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2722 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85
Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene …
An dieser Rechtsprechung, der die Instanzgerichte gefolgt sind (z. B. OLG Düsseldorf WM 1984, 1220; OLG Koblenz WM 1984, 1238; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; kritisch dagegen Reinel BB 1982, 956) und auf die sich die Vertragspraxis, wie dem Senat aus einer Reihe anderer Fälle bekannt ist, eingestellt hat, wird festgehalten.Der bloße Zeitablauf genügt nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG ist, für die der Verkäufer verantwortlich ist (BGH Beschluß vom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 = WM 1983, 317; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; a.A. zu Unrecht OLG Frankfurt WM 1984, 1009).
- LG Saarbrücken, 28.08.2015 - 1 O 220/14 Der bloße Zeitablauf genügt nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG ist, für die der Verkäufer verantwortlich ist (BGH Beschluss vom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 = WM 1983, 317; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; and. Ans. zu Unrecht OLG Frankfurt WM 1984, 1009).
- LG Saarbrücken, 26.02.2016 - 1 O 88/15 Der bloße Zeitablauf genügt nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung nach § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG ist, für die der Verkäufer verantwortlich ist (BGH Beschluss vom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 = WM 1983, 317; OLG Karlsruhe NJW 1985, 2722; and. Ans. zu Unrecht OLG Frankfurt WM 1984, 1009).
- OLG Koblenz, 05.06.1997 - 5 U 7/97
Bestimmung der Anforderungen an eine Belehrung nach dem Verbraucherkreditgesetz …
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